Die Aktien monegassischer Zivilunternehmen, die Immobilien in Frankreich halten, unterliegen nicht der französischen Erbschaftssteuer. CI. Urteil der Plenarkammer des Kassationsgerichts vom 2. Oktober 2015.
Quelle: https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/assemblee_pleniere_22/622_2_32684.html
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