DIE ISF WEICHT DEM IFI

Wie Sie mit Sicherheit wissen, weicht die Vermögenssteuer (ISF) ab 2018 der Vermögenssteuer (IFI). Aber was genau ändert sich? Erklärungen ...

Bisher: ISF
1,3 Mio. €
. Wenn der Wert Ihres steuerpflichtigen Nettovermögens 1,3 Mio. € übersteigt, müssen Sie die Vermögenssteuer (ISF) zahlen.
Steuerpflichtiges Eigentum. Diese Steuer betraf das gesamte Vermögen der steuerpflichtigen Person: unbewegliches Vermögen (Hauptwohnsitz nach Abzug einer 30% igen Zulage, Zweitwohnsitz, Mietwohnsitz usw.), bewegliches Vermögen, Bankvermögen usw. Alle diese steuerpflichtigen Güter wurden am 1. Januar des Steuerjahres nach ihrem Marktwert bewertet, wobei der Marktwert dem Preis entspricht, der durch das Spiel von Angebot und Nachfrage auf einem realen Markt erzielt werden kann. .

Ausgenommenes Eigentum?
Waren waren von ISF befreit. Dazu gehören Wälder, nicht einlösbare Lebensversicherungsverträge (mit Ausnahmen), Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlerstücke sowie als Fachkräfte qualifizierte Waren.

Selbstbehalt.
Die auf Ihre Kosten verbleibenden Schulden, die am 1. Januar des Steuerjahres bestehen, wurden bei der Berechnung des ISF berücksichtigt. einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Wohnungs- und Grundsteuern, des Kapitalbetrags für Darlehen, die für den Kauf von besteuertem Vermögen aufgenommen wurden, und der Vermögenssteuer selbst.

Jetzt: IFI

Ändern?
In der Realität ist die Änderung ab dem 01.01.2018 die Grundlage für die Berechnung der Steuer. Alles, was die Haftungsschwelle (1,3 Mio. €), die Skala, die haftenden Personen und das steuerpflichtige Ereignis (1. Januar des Steuerjahres) betrifft, ändert sich nicht.

Steuerpflichtiges Eigentum.
Die Immobiliensteuer (IFI) befasst sich nur noch mit Eigentum und Eigentumsrechten im weiteren Sinne: Haus, Wohnung, Hauptwohnsitz (mit einer Aufrechterhaltung der Minderung von 30%), Sekundär usw. Eigentum, das mit einem Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Nutzungsrecht, Leasingverträgen usw. belastet ist. Ebenso sind Wertpapiere von Unternehmen, die Eigentum der steuerpflichtigen Person sind, bis zu einem Bruchteil ihres repräsentativen Wertes von Immobilien steuerpflichtig, die direkt oder indirekt im Besitz des Unternehmens sind. Dieser steuerpflichtige Anteil berücksichtigt jedoch nicht einerseits professionelle Immobilien für Unternehmen und andererseits Immobilien, die in Investitionen von weniger als 10% in operative Unternehmen enthalten sind.

Ausgenommenes Eigentum?
Die bisherigen Befreiungen in Bezug auf die Vermögenssteuer zugunsten von Berufsgütern, Holz und Wäldern, Anteilen an Wald- oder Landgruppen werden im Rahmen des IFI umgesetzt.

Selbstbehalt.
Um abzugsfähig zu sein, müssen Schulden bisher mit steuerpflichtigem Eigentum und steuerpflichtigen Rechten verbunden sein, am 1. Januar des Steuerjahres bestehen und effektiv auf Ihre Kosten gehen: Dies sind Schulden, die mit Käufen verbunden sind Eigentums- und steuerpflichtige Eigentumsrechte, Reparatur- und Wartungskosten (im Falle einer Vermietung tatsächlich vom Eigentümer zu tragen), Verbesserungen, Bau-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten und Steuern, die aufgrund der Grundstücke fällig werden Immobilien.

Bitte beachten Sie.
Wenn der Marktwert der steuerpflichtigen Vermögenswerte mehr als 5 Mio. EUR beträgt und der Schuldenbetrag 60% dieses Wertes übersteigt, kann der Anteil der Schulden, der diese Grenze überschreitet, nur bis zu 50% dieses Überschusses abgezogen werden (es sei denn Sie beweisen, dass die Schulden nicht hauptsächlich für steuerliche Zwecke geschlossen wurden.
Nur Eigentum und Eigentumsrechte im weiteren Sinne sind von der Vermögenssteuer nicht mehr betroffen. Beachten Sie, dass die 30% ige Zulage für den Hauptwohnsitz beibehalten wird, ebenso wie die Ausnahmen, die das berufliche Eigentum von Unternehmen betreffen.

Source: Inidcator

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