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  • STEUER: GUTE NACHRICHTEN!

    Die Aktien monegassischer Zivilunternehmen, die Immobilien in Frankreich halten, unterliegen nicht der französischen Erbschaftssteuer. CI. Urteil der Plenarkammer des Kassationsgerichts vom 2. Oktober...

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  • DER MARKT ZIEHT AN

    Mehr Umsatz als vor einem Jahr an der Côte d'Azur.Nach einem langjährigen Einbruch stieg der Immobilienmarkt in den Alpes-Maritimes, der die Gewinne aus Neubauten wiederherstellte, um beachtliche 34 Prozent...

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  • HAUPTWOHNSITZ: SCHWER FASSBAR!

    Seit dem 07.08.2015 (Macron Law Art. 206) kann der Hauptwohnsitz bei Berufsschulden nicht mehr von den Gläubigern abgeschottet werden, ohne dass zuvor eine Beschlagnahmungserklärung erstellt werden muss....

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