Möchten Sie sich in Monaco niederlassen und das prestigeträchtige Lebensumfeld der Fürstenstadt genießen?
Das für seinen luxuriösen Lebensstil und seine steuerlichen Vorteile bekannte Fürstentum bietet ihren Einwohnern zahlreiche Vorzüge.
Im Gegensatz zur monegassischen Staatsbürgerschaft, die hauptsächlich durch Abstammung erworben wird, kann der Status eines ansässigen Bewohners unter bestimmten Voraussetzungen erlangt werden.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über den Prozess zur Beantragung einer monegassischen Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen für den Wohnsitz in Monaco
Jede ausländische Person, die sich länger als drei Monate pro Jahr in Monaco aufhalten möchte, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung dieser Erlaubnis basiert auf mehreren wesentlichen Kriterien:
1. Nachweis eines Wohnsitzes in Monaco
Der Antragsteller muss belegen, dass er entweder eine Immobilie in Monaco gemietet oder gekauft hat. Alternativ kann er nachweisen, dass er mit einem Ehepartner oder einem nahen Verwandten zusammenwohnt, der über eine Immobilie in Monaco verfügt.
2. Nachweis finanzieller Unabhängigkeit
Der Antragsteller muss seine finanzielle Selbstständigkeit durch eine der folgenden Möglichkeiten nachweisen:
3. Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses
Eine einwandfreie persönliche Integrität ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Der Antragsteller muss ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (oder ein gleichwertiges Dokument) vorlegen, das innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde und von den Behörden der Länder stammt, in denen er in den letzten fünf Jahren gelebt hat.
Arten von Aufenthaltstiteln in Monaco
Monaco bietet verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln an, die den individuellen Bedürfnissen der Antragsteller angepasst sind:
Temporäre Aufenthaltserlaubnis – Gültig für ein Jahr, kann jährlich für bis zu drei Jahre verlängert werden.
Ordentliche Aufenthaltserlaubnis – Gültig für drei Jahre und dreimal verlängerbar.
Privilegierte Aufenthaltserlaubnis – Für langfristige Einwohner konzipiert, mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
"Ehepartner eines Monegassen"-Aufenthaltserlaubnis – Wird an Personen vergeben, die mit einem monegassischen Staatsbürger verheiratet sind und seit mindestens einem Jahr in Monaco leben; sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Die Beantragung eines dieser Aufenthaltstitel setzt die Einreichung der erforderlichen Unterlagen sowie ein persönliches Gespräch mit einem Vertreter der Sicherheitsbehörde voraus. Nach dieser Prüfung entscheiden die Behörden über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Verfahren zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis, früher als "Carte de Séjour" bekannt, wird durch einen Antrag bei der monegassischen Sicherheitsbehörde (Direction de la Sûreté Publique), genauer gesagt bei der Residenten-Abteilung, erworben.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, muss der Antrag persönlich in den Büros im Stade Louis II eingereicht werden.
Für Antragsteller außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist vor der Einreise nach Monaco ein Aufenthaltsvisum erforderlich, das beim zuständigen französischen Konsulat am letzten Wohnsitz beantragt werden muss. Dieses Visum ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Monaco.
Steuerliche Vorteile für monegassische Einwohner
Monaco ist für sein äußerst vorteilhaftes Steuersystem bekannt. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis unterliegen – ebenso wie monegassische Staatsbürger – keiner Einkommenssteuer. Eine Ausnahme gilt jedoch für französische Staatsbürger: Aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen Frankreich und Monaco müssen sie weiterhin ihre Einkünfte in Frankreich deklarieren und unterliegen der Quellensteuer, selbst wenn ihr Hauptwohnsitz in Monaco liegt.
Dieses steuerliche Umfeld macht Monaco besonders attraktiv für Unternehmer und Freiberufler. Selbstständige profitieren von einer vollständigen Steuerbefreiung auf Unternehmensgewinne und Finanztransaktionen, was das Fürstentum als bevorzugten Standort für wirtschaftliche Aktivitäten weiter stärkt.
Monegassische Staatsbürgerschaft ohne Abstammung erwerben
Da nur 25 % der Bevölkerung Monacos die monegassische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten strenge Vorschriften für deren Erwerb. Personen ohne monegassische Abstammung können unter bestimmten Bedingungen eine Einbürgerung beantragen.
Der Antragsteller muss mindestens zehn Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit ununterbrochen in Monaco gelebt haben. Zudem muss er von jeglichen militärischen Verpflichtungen in seinem Herkunftsland befreit sein und seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Die Gewährung der monegassischen Staatsangehörigkeit liegt im alleinigen Ermessen des Fürsten, der jede Bewerbung individuell prüft und dabei die persönliche Integrität sowie den Werdegang des Antragstellers berücksichtigt. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein automatisches Recht, sondern ein Privileg, das ausschließlich auf Grundlage einer souveränen Entscheidung verliehen wird.
Auch eine Eheschließung mit einem monegassischen Staatsbürger kann zur Einbürgerung führen – jedoch erst nach zwanzig Jahren Ehe. Zudem gilt eine wichtige Einschränkung: Der monegassische Ehepartner darf seine eigene Staatsangehörigkeit nicht durch eine vorherige Eheschließung erworben haben.
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