Das Immobilienrecht in Monaco: Ein umfassender Leitfaden

Das Fürstentum Monaco verfügt über einen einzigartigen Immobilienmarkt, der durch verschiedene Gesetze streng reguliert wird, um den Zugang zu Wohnraum zu kontrollieren und die Einwohner zu schützen. Zu den wichtigsten Regelungen gehören die Gesetze 1235, 1291 und 887, die speziell für ältere Immobilien gelten. Diese Gesetze sollen Monégassen und langjährigen Einwohnern den Zugang zu Wohnraum erleichtern und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen sozialem Schutz und Immobilieninvestitionen wahren.

1. Der regulierte Wohnsektor in Monaco

Der Immobilienmarkt in Monaco ist in drei Hauptbereiche unterteilt:

  • Der freie Markt: umfasst Immobilien, die nicht an spezifische Regulierungen gebunden sind.
  • Der staatliche Sektor: umfasst Wohnungen, die dem monegassischen Staat gehören und unter bestimmten Bedingungen für Bürger zugänglich sind.
  • Der regulierte Markt: betrifft ältere Immobilien, die vor dem 1. September 1947 gebaut wurden und besonderen Mietregelungen unterliegen.

Der regulierte Wohnsektor ist in zwei große Kategorien unterteilt:

  • Der geschützte Sektor (geregelt durch Gesetz 1235, geändert durch Gesetz 1291), der Mietpreise deckelt und strenge Anforderungen an Mieter stellt.
  • Der liberalisierte Sektor (geregelt durch Gesetz 887), der Vermietern mehr Freiheit bei der Festlegung der Mieten gibt, jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich der Mieterwahl.

2. Das Gesetz 1235/1291: Bezahlbarer Wohnraum für Monegassen

Das Gesetz 1235, das im Jahr 2000 verabschiedet und durch das Gesetz 1291 im Jahr 2004 geändert wurde, ist eine zentrale Regelung für den geschützten Sektor. Ziel ist es, Monégassen und langjährigen Einwohnern den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu garantieren.

Wer kann eine Wohnung nach Gesetz 1235 mieten?

Nur bestimmte Personengruppen sind berechtigt, eine Immobilie unter diesem Gesetz zu mieten:

  • Monegassische Staatsbürger
  • Personen, die ein Elternteil mit monegassischer Staatsbürgerschaft haben
  • Ehegatten, Witwen oder Witwer von Monégassen
  • Personen, die seit mindestens 40 Jahren ununterbrochen in Monaco leben
  • Personen, die in Monaco geboren wurden und dort seit ihrer Geburt leben

  • Bedingungen für die Vermietung
  • Die Mietpreise werden von der Wohnungsbehörde (Direction de l’Habitat) festgelegt und können nicht vom Vermieter frei bestimmt werden.
  • Mietverträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren und werden automatisch verlängert.
  • Der Mieter kann den Vertrag jederzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist beenden.
  • Der Vermieter kann den Mietvertrag nur unter strengen Bedingungen kündigen (z. B. wenn er oder ein naher Angehöriger die Wohnung selbst bewohnen möchte).

3. Das Gesetz 887: Ein liberalisierter, aber regulierter Markt

Das Gesetz 887, das im Jahr 1970 verabschiedet wurde, bietet Vermietern mehr Flexibilität, während es gleichzeitig bestimmte Schutzmaßnahmen für Monégassen und langjährige Einwohner vorsieht.

Für welche Immobilien gilt das Gesetz 887?

Es betrifft ausschließlich Gebäude, die vor September 1947 gebaut wurden, sofern sie nicht bereits unter das Gesetz 1235 fallen.


Wer kann eine Wohnung nach Gesetz 887 mieten?

Die Immobilien, die diesem Gesetz unterliegen, dürfen nur an bestimmte Personengruppen vermietet werden:

  • Monegassische Staatsbürger
  • Personen, die seit mehr als fünf Jahren in Monaco wohnhaft sind und dort seit mindestens sechs Monaten arbeiten
  • Personen, die seit mehr als fünf Jahren in Monaco berufstätig sind
  • Unmittelbare Familienangehörige des Eigentümers

Bedingungen für die Vermietung

  • Mindestmietdauer: sechs Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit.
  • Mietpreisgestaltung: Im Gegensatz zu Gesetz 1235 kann der Mietpreis frei zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden.
  • Kündigungsrecht: Der Mieter kann den Vertrag nach einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.
  • Vorkaufsrecht: Beim Verkauf der Immobilie hat der monegassische Staat ein Vorkaufsrecht, gefolgt vom derzeitigen Mieter.

4. Die Expertise von BENJAMINPRATT: Ihr Immobilienpartner in Monaco

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5. Fazit: Ein einzigartiger Markt mit besonderen Regeln

Monaco verfügt über ein einzigartiges rechtliches Rahmenwerk für Wohnimmobilien, das darauf abzielt, Mieter zu schützen und gleichzeitig Marktstabilität zu gewährleisten.

  • Gesetz 1235/1291 regelt Mieten streng und schützt monégassische Mieter umfassend.
  • Gesetz 887 erlaubt eine liberalere Marktgestaltung, legt aber trotzdem Einschränkungen für Mietinteressenten fest.
  • Der Kauf einer Immobilie unter diesen Gesetzen kann eine ausgezeichnete Gelegenheit für Investoren oder Eigennutzer sein, die einen einzigartigen Wohnraum zu einem attraktiven Preis suchen.

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